Arbeitskreis Asyl Albstadt

Unterstützung für Geflüchtete im Raum Albstadt und Umgebung
Allgemein

Kirche und AsylPolitik Stellungnahme Bischof Heinrich Bedford-Strohm (auch EKD-Ratsvorsitzende) auf bayr. Landessynode

„Der HERR ist meines Lebens Kraft;
vor wem sollte mir grauen?“
Bericht vor der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Coburg 26. bis 31. März 2017
von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (Hier Ausschnitt S. 11 und 12)

…………. 3. Kirche und Politik – Beispiel Flüchtlingspolitik
In den vergangenen Monaten ist verschiedentlich öffentlich darauf hingewiesen
worden, dass die Kirche sich nicht in unangemessener Weise in tagespolitische
Auseinandersetzungen oder gar in parteipolitische Debatten einmischen solle. Dem
stimme ich aus vollem Herzen zu. In einem Wahlkampfjahr ist es für uns als Kirche
besonders wichtig, mit politischen Aussagen sorgsam umzugehen. Niemand muss
sich allerdings Sorgen machen, dass der Landesbischof mit dem Instrument
politischer Stellungnahmen inflationär umgeht. Ich überlege mir genau, zu welchen
Fragen ich wann etwas sage. Kriterium dafür kann indessen nicht sein, dass es
niemandem weh tut oder viele oder gar alle Beifall klatschen.
Es kann auch eine von außen hereingetragene Politisierung der Kirche sein, wenn
ihr bei kritischen Stellungnahmen permanent politische Motive unterstellt werden
oder politische Farbenlehren die in der parteipolitischen Auseinandersetzung üblich
sind, zur dominierenden Lesebrille werden. Diese in die Kirche hinein getragene
Politisierung weise ich ausdrücklich zurück. Parteipolitische Ausrichtungen sind in der
Kirche nicht relevant, es geht einzig und allein um die Sache. Um die muss im
öffentlichen Raum gerungen werden. Wir werden uns auch in Zukunft in aller
Deutlichkeit in die öffentlichen Debatten einbringen, wenn Anlass besteht, an die
Grundorientierungen des christlichen Glaubens zu erinnern.
Ein wichtiges Kriterium für meine öffentlichen Stellungnahmen sind auch der Wille
und die Beschlüsse der kirchenleitenden Organe, etwa der Synode, die durch die
Stimme des Landesbischofs zusätzlich öffentliche Aufmerksamkeit bekommen
sollen. Und es spielt eine Rolle, ob durch die Arbeit von Kirche und Diakonie
Fehlentwicklungen in der Gesellschaft sichtbar werden, die nach öffentlicher
Aufmerksamkeit und Korrektur verlangen.
Alle genannten Kriterien sind im Falle der Abschiebungen nach Afghanistan gegeben
gewesen. Zusammen mit Kardinal Marx habe ich mich gegen diese Abschiebungen
geäußert, weil die Synode in Bad Reichenhall einen entsprechenden Beschluss
gefasst hat, und, weil mich, zum Teil täglich, Briefe von ehrenamtlichen
Flüchtlingshelfern von der Kirchenbasis erreicht haben, aus denen große Angst,
angesichts der politisch offensiv propagierten Abschiebungspraxis nach Afghanistan
gesprochen hat, auch wenn die Zahl der Fälle bisher begrenzt ist. Der UNHCR-
Bericht hat deutliche Zweifel an der Sicherheitslage in Afghanistan zum Ausdruck
gebracht. Auch sind viele Menschen von Abschiebung bedroht, die in unserem Land
gut integriert und verwurzelt sind und von der lokalen Wirtschaft gebraucht werden.
Aus diesen Gründen war ein öffentliches Wort nötig.

Die Widersinnigkeit von Abschiebungen gut integrierter Menschen ist jenseits der
Afghanis-tan-Fälle für mich ein wichtiges Thema. Es muss einen Weg geben,
rechtliche Bleibemöglichkeiten für Menschen zu schaffen, die niemand in den lokalen
communities hier zurück in ihre Heimatländer schicken will. Wenn heute Menschen
ohne lange Wartezeiten und den damit verbundenen Einwurzelungsprozessen ein
faires Verfahren bekommen und es zu dem Ergebnis führt, dass sie in ihre
Heimatländer zurück müssen, dann erheben wir dagegen keinen grundsätzlichen
Einspruch. Ihr möglicher Zugangsweg nach Deutschland würde über ein
Einwanderungsgesetz führen oder – solange es das noch nicht gibt – über
entsprechende, jetzt schon bestehende Regelungen.
Mit den hier bereits integrierten Menschen sollte aber anders umgegangen werden.
Mehr als eine halbe Million abgelehnter Asylbewerber lebten zum Jahresende 2016
in Deutschland. 80% von ihnen – diese hohe Zahl hat mich überrascht – sind schon
länger als sechs Jahre im Land. Fast die Hälfte der Abgelehnten hat ohnehin ein
unbefristetes Aufenthaltsrecht. Ein zusätzliches Drittel verfügt über ein befristetes
Aufenthaltsrecht. Dass die Verfahren in der Vergangenheit jahrelang gedauert
haben, hatte zur Konsequenz, dass viele Menschen mit ihren Familien hier heimisch
geworden sind. Für sie sollten rechtliche Regelungen gefunden werden, damit sie
endlich ohne Angst vor Abschiebung hier leben können. Wir brauchen mehr
Flexibilität in der Bleiberechtsregelung des § 25 b AufenthG, die auch ein Abweichen
von den langen – aus unserer Sicht zu langen – im Gesetz genannten Fristen
erlaubt, wenn Menschen sich gut und schnell integriert haben. Das wäre eine
humane und eine kluge politische Maßnahme!
Auch zum Kirchenasyl musste ich mich öffentlich äußern. In der Vergangenheit bin
ich damit bewusst extrem zurückhaltend gewesen, weil gerade in diesem Bereich
öffentliche Äußerungen oft eher schaden als nützen. Nachdem sich nun die Fälle
häuften, in denen staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Pfarrerinnen und
Pfarrer unserer Kirche angestrengt wurden, war diese Zurückhaltung nicht mehr
möglich.
Wir haben immer deutlich gemacht, dass mit dem Kirchenasyl keinerlei
Beanspruchung eines zweiten Rechtswegs oder eines kirchlichen Sonderrechts
verbunden ist. Es geht hier um eine sehr alte humanitäre Tradition, die sich letztlich
als Dienst am Recht versteht, dem es ja auch um Humanität gehen muss.
Die nach wie vor sehr begrenzte Zahl von Kirchenasylen in der Evangelischen Kirche
in Bayern zeigt, dass die Gemeinden verantwortungsvoll damit umgehen. Die
Menschen, die sich hier engagieren, tun dies mit hohem persönlichen Einsatz und
viel Empathie für Geflüchtete in extremen Härtesituationen. Deswegen habe ich mich
ausdrücklich vor sie gestellt.
Ich bin dankbar für alle Signale der Deeskalierung, auch aus der Politik. Eskalation
nützt bei diesem Thema am Ende niemandem. Es muss um beides gehen: das
Bewusstsein für die Kostbarkeit unseres Rechtsstaates und den Respekt davor, dass
verantwortungsvoll praktiziertes Kirchenasyl dem Rechtsstaat dabei helfen will,
seiner Verpflichtung zum Schutz von Leben und Würde geflüchteter Menschen
nachzukommen. Ich spreche bewusst von verantwortungsvoll praktiziertem
Kirchenasyl, um deutlich zu machen: Es geht hier nicht um ein Außerkraftsetzen des
Rechtsstaats. Kirchenasyl, so wie wir es in den Erklärungen der kirchenleitenden
Organe immer verstanden haben, ist eine kirchengemeindlich getragene Form
gewissenhaft begründeter Zivilcourage, damit Menschen zu ihrem Recht kommen.
Die Synode selbst hat einmal formuliert, dass Kirchenasyl “Dienst am Rechtsstaat”
ist und sein wolle. Nichts anderes rufe ich dem Staat und zugleich uns allen in
Erinnerung. Ich wünsche mir, dass alle Beteiligten Empathie und Klugheit so
miteinander zu verbinden wissen, dass auch in Zukunft menschengerechte
Lösungen gefunden werden.

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