Arbeitskreis Asyl Albstadt

Unterstützung für Geflüchtete im Raum Albstadt und Umgebung
Newsletter

Newsletter des Flüchtlingsrats BW

E-Mail-Newsletter
Nr. 201, 9. Mai 2017

Liebe Mitglieder, Förder*innen und Interessierte!

wir freuen uns, die nächste Ausgabe unseres Newsletters zur Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg präsentieren zu können. Die allgemeine Situation ist weitgehend unverändert — also unverändert schwierig, um es diplomatisch auszudrücken. Sorgen über Ablehnungen und drohende (und tatsächlich ausgeführte) Abschiebungen nach Afghanistan, Unklarheit in Bezug auf die Zukunft von Geflüchteten aus Gambia, Hürden für den Familiennachzug sowie diverse Probleme bei der Umsetzung der Ausbildungsduldung sind einige zentrale Themen, die aktuell am häufigsten von Ehrenamtlichen an uns herangetragen werden. Zu all diesen Themen finden Sie in diesem Newsletter Informationen.
Leider ist nicht davon auszugehen, dass sich in den kommenden Monaten bis zur Bundestagswahl viel Positives ändert — zumindest nicht von Seiten der Politik. Die unsägliche Leitkulturdebatte die Herr de Maizière vom Zaun brechen wollte — einen Gastkommentar hierzu finden Sie in diesem Newsletter — zeigt, in welche Richtung es gehen soll — ebenso die Art und Weise, wie diverse Politiker*innen beim neuesten Fall von rechtem Terror in der Bundeswehr scheinbar einen vermeintlich zu großzügigen Anerkennungprozess des BAMF schlimmer finden als den Umstand, dass gewaltbereite Rassist*innen im Auftrag des Staates Waffe und Uniform tragen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Demonstration des Antira-Netwerkes Baden-Württemberg am 13. Mai in Pforzheim hinweisen. Hierfür sollten wir alle Kräfte bündeln, um ein starkes Zeichen gegen die zahlreichen Missstände und Ungerechtigkeiten zu setzen und um auch gegenüber der Politik klar zu machen, dass keineswegs alle Menschen im Land hinter der harten Linie von Abschottung, Ausgrenzung und Abschiebung stehen. Bitte machen Sie auch in ihrem Umfeld — z.B. unter Menschen, die in der Arbeit mit Geflüchteten engagiert sind — Werbung für diesen wichtigen Termin, und sprechen Sie auch Geflüchtete an. Die Ankündigung liegt in verschiedenen Sprachen vor. Wir würden uns freuen, Sie dort zu sehen.

Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.

Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf „Weiterlesen…“ klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.

 

1. FLÜCHTLINGSARBEIT

Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.

 

Robert-Bosch-Stiftung schreibt 20.000 € Fördergeld für integrative Projekte aus

Die Robert-Bosch-Stiftung eröffnet die zweite Ausschreibungsrunde ihres Programms „Miteinander, füreinander! Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten!“. Gefördert werden sollen Projekte, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung herzustellen. Um die Förderung in Höhe von 20.000 € bewerben können sich Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohner*innen und strukturschwache Regionen.
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Robert-Bosch-Stiftung.

 

Projekte suchen Unterstützung für den Integrationspreis 2017

Der deutsche Integrationspreis 2017 wird von der Hertie Stiftung e. V. ausgeschrieben. Verschiedene Projekte, die das gemeinsame Ziel haben, die Bedürfnisse von Geflüchteten sowie menschliche und kulturelle Vielfalt zu fördern, haben die Chance in einer Crowdfunding-Aktion (finanzielle) Unterstützer*innen zu sammeln. Die Projekte, die genügend Geld sammeln können, gehen in die Umsetzung. Letztendlich können bis zu drei Projekte den Integrationspreis mit einem Preisgeld von 100.000 Euro gewinnen. Die im Folgenden aufgeführten Projekte haben uns um Unterstützung gebeten. Bewirbt sich auch Ihre Initiative um den Integrationspreis, können Sie uns dies unter info@fluechtlingsrat-bw.de mitteilen, dann führen wir auch Ihr Projekt gerne auf.

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Gambia nach dem Regierungswechsel

Analyse für die Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg (Stand 24.03.17)

Das kleinste Land Afrikas hat in Baden-Württemberg eine große Relevanz. Wegen des bundesweiten Verteilungsschlüssels leben viele Flüchtlinge aus Gambia bei uns. Viele in der Flüchtlingsarbeit aktive Menschen verfolgen schon lange die Situation in Gambia und haben die Entwicklung der letzten Jahre genau beobachtet: Von der brutalen Diktatur über die Weigerung, das Wahlergebnis akzeptieren zu wollen, bis zum glücklichen Regierungswechsel.
Wie aber entwickelt sich Gambia und was bedeutet das für gambische Flüchtlinge in Deutschland?

English Version below

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Neuer Bericht zur Sicherheitslage in Afghanistan

Der Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR), welcher für den US-Kongress über die Lage in Afghanistan berichten soll, sowie das UN-Programm zur Unterstützung der afghanischen Regierung beim Wiederaufbau des Landes (UNAMA) haben neue Zahlen und Berichte veröffentlicht.

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Teilweise horrende Nutzungsgebühren für Geflüchtete mit Einkommen bei Unterbringung in einer GU  auch in Ihrem Landkreis?

Von Ehrenamtlichen aus einigen Landkreisen wurde uns über eine deutliche Anhebung der Nutzungsgebühren der Unterkunft für Geflüchtete mit eigenem Einkommen berichtet. In einigen Fällen sind die Beträge derart hoch, dass sich für die Betroffenen die Frage nach dem Mehrwert der Erwerbstätigkeit stellt. Wenn es auch in Ihrem Landkreis solche Fälle gibt, geben Sie uns bitte unter info@fluechtlingsrat-bw.de Bescheid — wenn möglich unter Zusendung anonymisierter Kostenerstattungsbescheide und der für Ihren Landkreis geltenden Gebührenordnung. Wir möchten gerne mehr Überblick über diese Praxis erhalten, um gezielter politische Arbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema betreiben zu können.

 

Zugangskontrollen und Datenerfassung an der Geflüchtetenunterkunft

Das Antira-Netzwerk Baden-Württemberg sammelt Informationen über die Praxis der Zugangskontrollen zu Geflüchtetenunterkünften. Das Netzwerk weist darauf hin, dass in einigen Erstaufnahmeeinrichtungen und Unterkünften eine sehr restriktive Praxis herrscht. Deshalb werden nun Informationen darüber gesammelt, wo in Baden-Württemberg überall Eingangskontrollen existieren.

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Aufruf: Solidarität mit afghanischen Flüchtlingen!

Engagierte aus Stuttgart starten Unterschriftensammlung

Engagierte aus Stuttgart haben eine Initiative gegründet, um Unterschriften gegen Abschiebungen nach Afghanistan zu sammeln. Wer mithelfen möchte, Unterschriften zu sammeln, kann die unten verlinkte Vorlage herunterladen und verwenden. Ausgefüllte Unterschriftenlisten senden Sie bitte bis zum 12. Mai per E-Mail an FreundeskreisNeckarpark-Begleitung@outlook.de
Aufruf und Unterschriftenliste
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Geflüchtete aus Syrien sammeln weiter Unterschriften zur Erleichterung der Familienzusammenführung

Immer mehr Syrer*innen bekommen in Deutschland nur noch den subsidiären Schutzstatus zugesprochen. Damit bleibt ihnen bis März 2018 die Möglichkeit verwehrt, ihre Familien über den Familiennachzug nach Deutschland zu holen. Gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und für die Erleichterung der Familienzusammenführung hatten geflüchtete Syrer*innen aus dem Raum Stuttgart und Umgebung vom 3. bis 7. April eine Mahnwache auf dem Schlossplatz in Stuttgart abgehalten. Von der großen Zustimmung ermutigt haben die Teilnehmenden beschlossen, ihre Unterschriftenaktion auszuweiten und noch bis zum 14. Mai Unterschriften zur Erleichterung der Familienzusammenführung zu sammeln.

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Aktionen im Wahlkampf

Arbeitskreis Asyl in Kernen startet Briefaktion

Der Arbeitskreis Asyl in Kernen hat zentrale Forderungen an die Ministerien und Politiker*innen Baden-Württembergs in einem Brief auf den Punkt gebracht. Der Arbeitskreis freut sich, wenn die Aktion als Vorbild für Forderungen aus anderen Teilen Baden-Württembergs dienen kann.
Briefvorlage Wahlkampfaktion Arbeitskreis Asyl Kernen

Urteil des VGH Baden-Württemberg eröffnet Klagemöglichkeit trotz (vermeintlich) versäumter Klagefrist

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt Standard-Rechtsbehelfsbelehrung des BAMF für „unrichtig“

Lehnt das BAMF einen Asylantrag (teilweise) ab, muss es dem Bescheid eine Belehrung darüber beifügen, wie sich der*die Antragsteller*in gerichtlich gegen die Entscheidung wehren kann. Das BAMF verwendet dazu regelmäßig die Formulierung, dass eine Klage „in deutscher Sprache abgefasst sein“ muss. Diese Standard-Belehrung hat der VGH Baden-Württemberg nun für unrichtig erklärt (Urteil vom 18.4.2017, Az.: A 9 S 333/17). Folge des Urteils ist, dass gegen ablehnende Bescheide, die diese (!) Belehrung enthalten, nicht die kurzen asylrechtlichen Klagefristen (eine oder zwei Woche/n) gelten. Stattdessen beträgt die Klagefrist ein Jahr, gerechnet ab Zustellung des Asylbescheids.

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VGH BW ruft Europäischen Gerichtshof wegen Dublin-Überstellungen nach Italien an

Systemische Mängel künftig für Italien anzunehmen?

Mit Beschluss vom 15. März 2017 (Az.: A 11 S 2151/16) legt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen vor. Insbesondere für Personen, die von Dublin-Überstellungen nach Italien betroffen sind, hat ein Aspekt besondere Relevanz: So wirft der VGH die Frage auf, ob für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Überstellung nach der Dublin-III-VO auch die Zeit nach einem positiv abgeschlossenen Asylverfahren in den Blick genommen werden muss. Nach Auffassung des VGH bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die in Italien herrschenden Lebensbedingungen für international Schutzberechtigte, also für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, (noch) schlechter sind als für Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden.

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In aller Kürze:

 

Initiative für wirksames Bleiberecht

Der Arbeitskreis Asyl Hechingen hat eine Briefaktion gestartet, um dagegen zu protestieren, dass immer mehr gut integrierte Menschen aus ihrem gewachsenen sozialen Umfeld herausgerissen und abgeschoben werden. Es wird dazu aufgerufen, Bundestagsabgeordnete anzuschreiben und sich für ein wirksames Bleiberecht einzusetzen. Es wurde ein Textvorschlag entwickelt, der individuell angepasst werden kann.

Ausschreibung BAMF-Fördermittel für Integrationsprojekte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert im Jahr 2018 Integrationsprojekte für Zuwander*innen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Antragsberechtigt sind Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderer*innen auf überregionaler oder lokaler Ebene tätig sind.
BAMF: Fördermittel für Integrationsprojekte

 

Umfrage zur sozialen Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Für die Anfertigung einer Bachelor-Arbeit führt ein Student der Uni Wien eine Online-Umfrage durch. Gesucht werden Personen, die in der Betreuung von UMF tätig und bereit sind, den Online-Fragebogen auszufüllen (Dauer: fünf Minuten).

 

Hilfetelefon für Schwangere in 18 Sprachen

Seit drei Jahren gibt es das Hilfetelefon für „Schwangere in Not“. Schwangere Frauen, die auf sich allein gestellt sind oder sich anderweitig in einer psychosozialen Notlage befinden, können unter 0800/4040020 eine vertrauliche Telefonberatung sowie Kontaktadressen von Beratungsstellen vor Ort erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Schwanger und viele Fragen.

2. FLÜCHTLINGSPOLITIK

Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU

Erschreckende Zahlen und Einzelfälle aus dem Musterländle für Abschiebungen

1261 Menschen in gut drei Monaten abgeschoben

Die Abschiebezahlen der grün-schwarzen Landesregierung erreichen immer erschreckendere Ausmaße. Insgesamt schob das Bundesland allein in diesem Jahr 1261 Menschen in 50 verschiedene Staaten ab. Hauptzielländer waren die Länder des Westbalkans, in denen die Minderheit der Roma einer massiven Diskriminierung ausgesetzt ist. Diese Diskriminierung wird in Deutschland entweder ignoriert oder wegdiskutiert. Selbst in Länder, deren Alltag von Anschlägen und kriegerischen Auseinandersetzungen geprägt ist — wie Afghanistan oder der Irak —, oder in ein Land mit völlig unüberschaubaren Entwicklungen wie Gambia schob die Landesregierung ab. Bei den letzten Sammelabschiebungen (13. April und 8. Mai) wurden 110 Menschen nach Serbien und Mazedonien abgeschoben. Darunter 45 Kinder jünger als 14. Ein Großteil der Abgeschobenen (83) gehört der diskriminierten Minderheit der Roma an. Pikanterweise schiebt die grün-schwarze Landesregierung damit ausgerechnet am Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus eine der größten Opfergruppen des Nationalsozialismus ab.

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Die Gute Bleibeperspektive hält Einzug an der Uni

Proteste gegen Einführung von Studiengebühren

Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte Studiengebühren für ausländische Studierende einführen. Diese treffen auch Personen, die sich im Asylverfahren befinden — sofern sie aus Ländern stammen, die eine Anerkennungsquote von unter 50 Prozent haben. Dagegen regte sich Protest, u.a. von den Verfassten Studierendenschaften Baden-Württembergs.

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Baden-Württemberg im Lager der Hardliner — und zum Glück in der Minderheit

Flüchtlingsrat begrüßt Entscheidung des Bundesrates, Maghreb-Staaten nicht als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, Algerien, Marokko und Tunesien nicht als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Besonders hervorzuheben ist aus Sicht des Flüchtlingsrats, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland mit grüner Regierungsbeteiligung dem Vorhaben der Bundesregierung zustimmte.

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Ein „Weiter so!“ für den uneinsichtigen Abschiebeminister

Flüchtlingsrat reagiert skeptisch auf Beschlüsse des Koalitionsausschusses zu Afghanistan

Mit großer Skepsis reagiert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg auf die Ergebnisse des Koalitionsausschusses zum Thema Abschiebungen nach Afghanistan. Darin war vereinbart worden, Einzelfälle „noch sorgfältiger zu prüfen“. Die Landesregierung werde sich außerdem dafür einsetzen, dass Abgeschobene in Afghanistan eine „angemessene Betreuung“ durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) erhielten und dass Geduldete auf Bleiberechtsregelungen für gut Integrierte hingewiesen würden.

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Urteil des VG Freiburg zur Ausbildungsduldung

Keine Ausbildungsduldung, wenn die Ausbildung erst in sechs Monaten beginnt

Am 02.02.2017 hat das Verwaltungsgericht Freiburg im Falle eines Mannes entschieden, der eine Ausbildungsduldung beantragt hatte (Az.: 4 K 303/17). Zum Zeitpunkt des Urteils lag der Beginn des Ausbildungsverhältnisses noch sechs Monate in der Zukunft. Zwar muss die „Aufnahme“ des Ausbildungsverhältnisses nicht bedeuten, dass der Antragsteller sich schon an seinem Ausbildungsort zur Arbeit eingefunden hat — dies ist nämlich ohne die vorherige Erteilung einer Duldung bzw. Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde gar nicht zulässig. Das Ausbildungsverhältnis darf aber nach Auffassung des VG Freiburg auch nicht erst sechs Monate später beginnen. Denn in diesem Fall ist der Beginn der Ausbildung noch so weit entfernt, dass sich nicht von einer „Aufnahme“ im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG sprechen lässt. Ab welchem zeitlichen Abstand von einer „Aufnahme“ der Ausbildung bereits mit Vertragsschluss ausgegangen werden kann, musste das VG Freiburg nicht entscheiden.

 

Leitkulturdebatte; oder wie wir Ausländer sagen: Wahlkampf auf unserem Rücken Teil 267

Gastkommentar von Krsto Lazarevic

Seit Thomas de Maizière es sich zum Hobby gemacht hat, erfundene Statistiken und Fake News* über Flüchtlinge zu verbreiten, erwarte ich ja nicht mehr viel von ihm. Die Liebe zur deutschen Sprache äußert sich jedenfalls nicht in dem Satz: „Wir sind nicht Burka“. Von der grammatikalischen Fragwürdigkeit mal abgesehen, hat auch niemand behauptet, Deutschland sei Burka. Man könnte genauso sagen: „Wir sind nicht Stierkampf“ oder „Wir sind nicht Matrjoschka“. Aber de Maizière möchte eben eher eine Klientel ansprechen, die Muslimen gegenüber nicht sehr aufgeschlossen ist.

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Ausgang des Asylverfahrens auch abhängig vom Wohnort

Studie der Uni Konstanz

Eine Studie der Konstanzer Politikwissenschaftler Lisa Riedel, M.A. und Prof. Dr. Gerald Schneider bringt Erstaunliches zutage: Ob ein*e Asylantragsteller*in im Asylverfahren Erfolg hat, hängt wesentlich davon ab, welchem Bundesland die Person zugeteilt wurde. Und das, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wie der Name schon sagt, eine Bundesbehörde ist. Im Untersuchungszeitraum 2010 bis 2015 waren das Saarland und Bremen mit 69 bzw. 55,7 Prozent die Bundesländer mit den höchsten Anerkennungsquoten. Die niedrigsten Anerkennungsquoten verzeichneten Berlin und Sachsen mit 24,6 und 26,9 Prozent. Baden-Württemberg lag mit einer Anerkennungsquote von 30,3 Prozent im unteren Drittel.

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Positionspapier von fünf Landesflüchtlingsräten zur Ausbildungsduldung

Die Landesflüchtlingsräte Berlins, Brandenburgs, Hessens, Niedersachsens und Sachsens fordern im vorliegenden Positionspapier ein Aufenthaltsrecht für geflüchtete Menschen in Ausbildung. Die im Integrationsgesetz 2016 verabschiedete, so genannte „Ausbildungsduldung“ wird in der Praxis durch eine restriktive Auslegung durch Ländererlasse sowie selektive Zulassungskriterien durch Ausländerbehörden unterlaufen. Somit wird die Ausbildungsduldung Ihrer ursprünglichen Intention, Planungs- und Rechtssicherheit bei der Ausbildung von Geflüchteten zu gewährleisten, in keinster Weise gerecht.
03.05.2017: “Positionspapier von fünf Landesflüchtlingsräten. Aufenthaltserlaubnis statt Ausbildungsduldung – Lernen aus den Hürden der Praxis.”

 

Zahlen zur Erteilung des subsidiären Schutzes bei Syrer*innen und zum Familiennachzug

Eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zur verstärkten Erteilung des subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge und zur Einschränkung des Familiennachzugs wurde nun von der Bundesregierung beantwortet. Waren im Januar 2016 bei 24.819 ergangenen Entscheidungen von syrischen Antragssteller*innen noch 24.505 Anerkennungen als Flüchtling nach § 3 AsylG und 18 Entscheidungen über die Gewährung von subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG, so waren im August 2016 von 26 226 ergangenen Entscheidungen nur noch 7.538 eine Anerkennung als Flüchtling. 18.144 Syrer*innen wurde nun nur noch subsidiärer Schutz gewährt.

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Neue Weisungen des Auswärtigen Amtes zum Eltern- und Geschwisternachzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Das Auswärtige Amt hat eine Weisung an alle deutschen Auslandsvertretungen hinsichtlich des Eltern- und Geschwisternachzugs zu in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen herausgegeben. Es konkretisiert darin die Bedingungen, unter denen minderjährige Geschwister eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings mit ihren Eltern nach Deutschland kommen können. Außerdem macht das Auswärtige Amt auf § 22 AufenthG aufmerksam, über den unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem Schutz versuchen können, eine Aufnahme ihrer Eltern zu erwirken.

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Familie eines subsidiär Schutzberechtigten ertrinkt im Mittelmeer

Jalah J. floh im Frühjahr 2015 nach Deutschland. Er hatte in Syrien den Kriegsdienst verweigert. In Deutschland bekam er aber lediglich den subsidiären Schutzstatus zugesprochen. Damit blieb seiner Frau und seinen zwei kleinen Kindern, die er in der Türkei zurücklassen musste, der Familiennachzug nach Deutschland verwehrt. Am 24. März 2017 stieg Salahs Frau mit ihren Kindern in ein Schlauchboot, welches sie nach Griechenland bringen sollte. Das Schlauchboot kenterte, von den 22 Insassen gab es nur sieben Überlebende. Die Familie von Salah J. befand sich nicht darunter. Lesenswert sind hierzu der Brief, den Salahs Anwalt daraufhin an Innenminister Thomas de Maizière schrieb und in dem er die Aufhebung des Stopps des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte fordert, sowie ein Artikel, den das MiGAZIN über diesen Vorfall verfasst hat.
Brief von Jeremias Mameghani an Innenminister Thomas de Maizière
Artikel MiGAZIN: “Kinderleichen des Innenministeriums”

Griechenlands Migrationsminister spricht sich gegen die Wiederaufnahme der Dublin-Rückführungen aus

Griechenlands Migrationsminister Ioannis Mouzalas äußerte sich im Spiegel-Interview zu der Rücknahme des Abschiebestopps nach Griechenland im Rahmen der Dublin III-Verordnung. Griechenland sei nicht in der Lage, Flüchtlinge aus Deutschland zurückzunehmen. Das Land sei gerade erst dabei, die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten in den Griff zu bekommen. Schon jetzt beherberge es 60.000 Geflüchtete und von den versprochenen 32.000 wurden erst 10.000 Menschen auf andere Mitgliedsstaaten umverteilt. Die Rücknahme einer großen Anzahl von Menschen im Rahmen von Dublin-Rückführungen, schließt der Migrationsminister aus. Das Land habe keine Kapazitäten mehr, die es ausschöpfen könne.
Spiegel Online, 26.03.2017: “Wir können keinen einzigen Flüchtling mehr unterbringen”

 

In aller Kürze:

 

Ein Jahr Abschiebehaft Pforzheim

Dokumentation von Aktion Bleiberecht

Seit einem Jahr ist die Abschiebehaftanstalt in Pforzheim in Betrieb. Aktion Bleiberecht hat aus diesem Anlass einige Informationen, Medienberichte, Meinungen und Einzelfälle zusammengestellt.
Aktion Bleiberecht: Ein Jahr Abschiebegefängnis Pforzheim

 

Nach zwei erfolglosen Abschiebungsversuchen: Mann aus Afghanistan bekommt ein Abschiebeverbot

Der Fall hatte schon Ende Januar Aufmerksamkeit erregt. Baden-Württemberg hatte einen Mann nach Afghanistan abgeschoben, der sich in so offensichtlich schlechter Verfassung befand, dass die afghanischen Behörden ihn sofort wieder in das Flugzeug zurück nach Deutschland setzten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht auch den zweiten Versuch einer Abschiebung stoppte, steht nun fest: Der Mann darf in Deutschland bleiben.
Süddeutsche Zeitung, 18.07.2017: “Afghane darf bleiben”

 

Antwort auf die kleine Anfrage der Grünen zu den Sonderbeauftragen des BAMF für geschlechtsspezifische Verfolgung

Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung des BAMF erhalten eine Zusatzschulung. Insgesamt reichen die Anstrengungen der Behörde aber nicht aus, um eine umfassende Sensibilität der Anhörer*innen zu gewährleisten, kritisiert Volker Beck von den Grünen.

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Mehr Schutz für geflüchtete Frauen nötig

Ergebnisse des Forschungsprojekts „Repräsentative Untersuchung von geflüchteten Frauen in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland“ vorgestellt

Mit dem Forschungsprojekt „Repräsentative Untersuchung von geflüchteten Frauen in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland“ liegen erstmals Informationen direkt von geflüchteten Frauen in Deutschland vor.

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3. Neue Publikationen & Materialien

 

Info-Flyer der Diakonie: Was sind freiwillig Engagierte?

Die Diakonie Deutschland hat einen Info-Flyer für Geflüchtete herausgegeben. Dieser informiert darüber, was freiwillig Engagierte in der Flüchtlingshilfe eigentlich tun, was sie von hauptamtlichen Helfer*innen unterscheidet und was Geflüchtete und Ehrenamtliche gegenseitig von sich erwarten können. Der Flyer ist auf sieben verschiedenen Sprachen verfügbar.

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Video zur Vorbereitung auf die Anhörung im Asylverfahren

Film des Asylzentrums Tübingen auf Arabisch, Englisch, Deutsch

Um geflüchtete Menschen und auch engagierte Helfer*innen auf die Anhörung vorzubereiten, hat das Tübinger Asylzentrum e.V. ein Video zu diesem Thema gedreht. Es ist auf drei verschiedenen Sprachen verfügbar. Neben den Videos finden sich auf dem Youtube-Kanal des Asylzentrums weitere Videos über das Asylzentrum Tübingen e.V. sowie allgemeine Menschenrechtsberichte und Nachrichten.
Link zum Video auf Arabisch
Link zum Video auf Englisch
Link zum Video auf Deutsch

Mehrsprachige Erklärvideos für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Die Erklärvideos wurden erstellt von Stadtgrenzenlos, einem internetbasierten Informationsportal insbesondere für junge Flüchtlinge. Sie liegen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Dari, Pashto und Tigrinya vor. Es gibt acht verschiedene Filme zu folgenden Themen: Was sind meine Rechte? / Wer hilft mir? / Mit welchen Behörden habe ich es zu tun? / Was machen Betreuer? / Was macht ein Vormund? / Deutschland: Was ist anders? Was ist wichtig / Was ist die Dublin-Verordnung? / Warum werde ich untersucht? Die Links zu den einzelnen Videos sind auf der Seite www.fluechtlingshelfer.info aufgeführt.

Erklärvideo Arztbesuch auf Deutsch, Englisch und Arabisch

In dem Video „Bedienungsanleitung Deutschland, Teil 1“ geht um das Thema „Arztbesuch“. Es ist in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen aus Aleppo, München, Augsburg und Mitarbeitenden des bayerischen Roten Kreuzes entstanden und liegt in Deutsch, Englisch und Arabisch vor.

Erklärvideo Arztbesuch auf Deutsch

Erklärvideo Arztbesuch auf Englisch

Erklärvideo Arztbesuch auf Arabisch

Informationen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben eine Broschüre für Geflüchtete herausgegeben, die erklärt, was Geflüchtete tun müssen, wenn sie einen Brief vom Beitragsservice erhalten haben. Der Flyer kann auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Arabisch, Farsi und Somali bestellt werden.
Flyer auf Deutsch
Bestellformular Flyer

Informationen zu den wieder aufgenommenen Dublin III-Rückführungen nach Griechenland

Im Dezember 2016 sprach sich die EU-Kommission dafür aus, die seit 2011 ausgesetzten Dublin III-Rückführungen nach Griechenland wieder aufzunehmen. Deutschland folgte dieser Empfehlung. Seit dem 16.03.2017 läuft jeder, der Griechenland illegal betritt und später in Deutschland Asyl beantragt, Gefahr aufgrund des Dublin III-Abkommens nach Griechenland rückgeführt zu werden. Die Internetseite w2eu.info, die Informationen für Geflüchtete und Migrant*innen auf ihrem Weg durch Europa bereitstellt, hat aus aktuellem Anlass ein Info-Papier zu den neuen Dublin III-Regelungen erstellt. Es informiert unter anderem darüber, welche sozialen Gruppen von der Griechenland-Rückführung ausgenommen sind und welche nicht, nennt die Länder, die sich bis jetzt an den Rückführungen beteiligen wollen und erläutert die Auswirkungen auf konkrete Sachverhalte wie zum Beispiel die Familienzusammenführung. Zudem gibt es praktische Tipps und Ratschläge, wie man selbst durch Dokumentation der Situation in Griechenland dazu beitragen kann, in Deutschland zu bleiben und erklärt, in welchen Situationen man sich einen Anwalt besorgen sollte.

 

4. Veranstaltungshinweise

 

10.05.2017

Ausstellung zur Vortragsreihe „An(ge)kommen in Fellbach“

In der Veranstaltungsreihe „An(ge)kommen in Fellbach“ haben Menschen verschiedener Generationen von ihren Fluchtgeschichten erzählt. An verschiedenen Terminen und Orten haben sowohl Senior*innen, die im Zuge des Zweiten Weltkrieges aus ihrer Heimat fliehen mussten, von ihren Erlebnissen und Erfahrungen berichtet als auch Menschen, die ganz neu oder in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind. Im Anschluss an die Vortragsreihe wird es nun eine Ausstellung geben, in der die Porträts der Menschen gezeigt werden, die ihre Geschichte erzählt haben. Die Ausstellung wird am 10. Mai um 17 Uhr im Fellbacher Rathaus von der Oberbürgermeisterin Gabriele Zull eröffnet und kann bis zum 18. Juni besucht werden.
Ausstellung über Fellbacher Fluchtgeschichten

11.05.2017

Informations- und Diskussionsabend zu Abschiebungen nach Afghanistan

Donnerstag, 11.05.2017, 18.30 Uhr im Forum der Volksbank Ulm-Biberach, Olgaplatz 1, 89073 Ulm

Die Referenten sind Wolfgang Grenz, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Sektion von Amnesty International und Gründungsmitglied von Pro Asyl sowie Vorstandsmitglied der UNO-Flüchtlingshilfe, und Marc Thörner, von 1995-2007 ARD-Auslandsreporter, Träger des Otto-Brenner-Preis 2009 für kritischen Journalismus. Veranstaltet wird die Diskussion von Amnesty International Ulm, Stiftung Menschenrechtsbildung, Bündnis Menschenrechtsbildung e.V., Flüchtlingsrat Ulm/Alb-Donau-Kreis e.V. und dem Förderverein des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm e.V. Unterstützt wird diese Veranstaltung durch die Volksbank Ulm-Biberach eG. Der Eintritt ist frei.
Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier

13.05.2017

Demonstration am 13.5.2017 in Pforzheim gegen das Abschiebegefängnis

Samstag, 13.05.2017, 13 Uhr, Waisenhausplatz, 75172 Pforzheim

Für Samstag, den 13.5.2017 ruft das antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg in Pforzheim zu einer landesweiten Demonstration gegen das Abschiebegefängnis, die Abschiebepraxis, die Ausweitung des Abschiebegewahrsams und die weitere Aushöhlung des Asylrechts auf. Weitere Informationen sind verfügbar beim Antirassistischen Netzwerk Baden-Württemberg, wo auch ausführliche Infos in mehreren Sprachen zu finden sind.

 

17.05.2017

Informationsveranstaltung zur Weiterbildung „Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen“

Die Hochschule Esslingen bietet in Kooperation mit der Akademie Süd des Paritätischen eine einjährige Weiterbildung zum Thema „Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen“ an. Am 17. Mai findet für Interessent/-innen eine Informationsveranstaltung statt.

Informationsveranstaltung “Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen”
Informationen zur Weiterbildung

 

19.05.2017

Seminar: Von der Willkommenskultur zur Schließung der Grenzen Europas

19.-21. Mai 2017 Akademie Frankenwarte Würzburg, Leutfresserweg 81-83, 97082 Würzburg

Das Wochenendseminar findet in Kooperation mit Amnesty International statt. Neben den aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik soll auch diskutiert werden, wie Alternativen für eine an den Menschenrechten orientierte Flüchtlingspolitik aussehen könnten. Außerdem lernen die Teilnehmer*innen des Seminars in einem Diskussionstraining, wie man sich argumentativ gegen Stammtischparolen zur Wehr setzen kann.
Akademie Frankenwarte: Programm und Anmeldeformular

19.05.2017

Erzähl-Abend mit Live-Illustrationen der Geschwister Zaeri-Esfahani

Freitag, den 19. Mai 2017 ab 19.30 Uhr in der Kulturbühne Alte Druckerei, Friedrichstraße 24, 69469 Weinheim

Der Erzählabend ist ein Gemeinschafts-Projekt der Geschwister Zaeri-Esfahani. Mehrnousch Zaeri-Esfahani liest aus ihren 2016 erschienenen Büchern „33 Bogen und ein Teehaus“ und „Das Mondmädchen“ vor, Mehrdad Zaeri-Esfahani zeichnet hierzu live. Der Erzählabend ist eine Benefizveranstaltung zugunsten der Flüchtlingsarbeit.
Das Plakat kann in Flüchtlingsunterkünften ausgehängt werden.

 

01.06.2017

Vortrag von Friederike Stahlmann: Sichere Gebiete in Afghanistan?“

01. Juni 2017, 19 Uhr im Gewerkschaftshaus, Gartenstr. 64, 74072 Heilbronn

Friederike Stahlmann ist vom Max-Planck-Institut für Ethnologische Forschung, Halle/Saale und auf Afghanistan spezialisiert. Der Vortrag behandelt den Lebensalltag und die aktuelle politische Situation in Afghanistan und beschäftigt sich auch mit den Fluchtgründen von Afghan*innen sowie mit der Frage, wie die Einstufung von sicheren Gebieten in Afghanistan zu bewerten ist. Im Anschluss an den Vortrag gibt es die Möglichkeit, sich bei Snacks und Getränken auszutauschen und Fragen zu stellen.
Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier

 

02.06.2017

„Angekommen — in Sicherheit?“ — Fachtag zur Umsetzung des besonderen Schutzbedarfs von LSBTTIQ Geflüchteten

2. Juni, 09:30 -17:30, Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

Viele LSBTTIQ-Geflüchtete haben über Jahre oder Jahrzehnte familiäre und soziale Ausgrenzung, Gewalt und Verfolgung erlebt. Viele sind aufgrund der Erfahrungen in ihrem Herkunftsland traumatisiert. Auch die Flucht nach Deutschland und Baden-Württemberg garantiert ihnen keine unmittelbare Sicherheit: Nicht alle Mitarbeiter*innen von Erstaufnahmestellen, Behörden, Dolmetscher*innen und ehrenamtliche Helfer*innen, aber auch andere Geflüchtete sind aufgeschlossen und informiert. Es kommt auch hier zu Ausgrenzungen und Diskriminierungen bis hin zu massiver Gewalt. Ziel dieses Fachtags ist es deshalb, Akteur*innen zu vernetzen und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einbindung der Geflüchteten-Selbstorganisation und der Vernetzung von Geflüchteten untereinander.
Flyer Fachtag “Angekommen – in Sicherheit?”

 

08.07.2017

Tagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

Samstag, 8. Juli 2017, 09:30 – 17:00, Bürgerzentrum West, Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

In Kürze finden Sie hier die Ausschreibung der Tagung.

 

IN EIGENER SACHE:

 

Rundbrief 01/2017 „Ausreise und Abschiebung“

Der aktuelle Rundbrief kann in Kürze über die Flüchtlingsrats-Homepage bestellt werden.

 

Unabhängiges Beratungsportal nun auch auf Englisch und Französisch verfügbar

Das Beratungsportal mit vielfältigen Informationen über das Asylverfahren, rechtliche Grundlagen zur Integration und Unterstützungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg ist nun auch in den Sprachen Englisch und Französisch online, die arabische Version wird in Kürze online gestellt.

 

Impressum

FLÜCHTLINGSRAT BADEN-WÜRTTEMBERG
Geschäftsstelle, Hauptstätter Str. 57 – 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 – 55 32 83-4 — Fax.: 0711 – 55 32 83-5
E-Mail: info@fluechtlingsrat-bw.de
Web: www.fluechtlingsrat-bw.de

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Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Stella Hofmann, Clara Schlotheuber, Sebastian Röder, Laura Gudd, Volker Löffler, Julian Staiger
Redaktion: Ulrike Duchrow, Bärbel Mauch

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